| Altpapier von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben
Nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen sind Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe frei, mit Altpapier und Altkarton zu machen, was sie wollen. Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
Altpapier von Privaten
Für Altpapier und Altkarton aus Haushalten sind die Gemeinden zuständig. Wie es sich im föderalistisches Staatswesen Schweiz gehört, gibt es praktisch so viele Lösungen wie Gemeinden. Bei den einen wird ein Minimalkomfort geboten (man muss das Altpapier oder Altkarton selber zu einer Sammelstelle bringen), bei den anderen wird eher zu viel Entsorgung angeboten (es gibt eine regelmässige Strassensammlung plus die Möglichkeit, Altpapier und Altkarton in Recyclinghöfen zu übergeben), bei den einen kostet es , bei den anderen ist es gratis, kurz: Für Altpapierentsorgung von Privaten möge man sich bei der Wohnortsgemeinde erkundigen. Da die Art der Sammlung jedoch Auswirkungen darauf hat, ob der Verwerter (die Papier- und Kartonfabrik, welche die Sammelware letztlich erhält) die gesammelte Ware auch ohne grossen zusätzlichen Reinigungs- und Sortieraufwand verwenden kann, haben die Papier- und Kartonfabriken sowie die Entsorger zusammen mit den Städten und Gemeinden Richtlinien oder Empfehlungen ausgearbeitet, die einen Überblick geben, welche Produkte in einer gemischten Papier- und Kartonsammlung bzw. in einer getrennten Kartonsammlung und einer getrennten Papiersammlung zugelassen sind. Diese Richtlinien sind im Recycling-Durchblick auf der gemeinsamen hompage www.altpapier.ch festgehalten. In der Regel halten sich die Gemeinden auch an diese Empfehlungen, was die Art der Sammlung betrifft.
Für alle weitere Fragen betreffend Altpapier empfehlen wir die Lektüre der Homepage www.altpapier.ch. Diese Webseite ist das Portal der Partner, welche gemeinsam einen Rahmenvertrag für die Übernahme von Altpapier aus der Haushaltsammlung abgeschlossen haben. Papier entsorgen Home |